Beschlussvorlage - BV/2019/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Kröpelin hat sich mit dem Lärmaktionsplan erneut auseinandergesetzt. Es liegen derzeit keine neuen/zusätzlichen Konfliktbereiche vor. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Lärmaktionsplan vom Oktober 2013 mit seinen Inhalten und Zielen aufrechterhalten wird.

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Sachverhalt

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erwartet, basierend auf der EU-Umgebungsrichtlinie eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Lärmaktionspläne der Gemeinden. Grundlage sind die vom LUNG übergebenen Lärmkarten nach § 47c BImSchG aus 2017.

In der Zeit vom 09.09.2019 bis zum 08.10.2019 wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

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Anlagen

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