28.10.2019 - 8 Lärmaktionsplan nach Bundes-Immissionsschutzges...

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Wortprotokoll

 

Frau Schmidt informiert: Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erwartet, basierend auf der EU-Umgebungsrichtlinie eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Lärmaktionspläne der Gemeinden. Grundlage sind die vom LUNG übergebenen Lärmkarten nach § 47c BImSchG aus 2017.

In der Zeit vom 09.09.2019 bis zum 08.10.2019 wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadt Kröpelin hat sich mit dem Lärmaktionsplan erneut auseinandergesetzt. Es liegen derzeit keine neuen/zusätzlichen Konfliktbereiche vor. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Lärmaktionsplan vom Oktober 2013 mit seinen Inhalten und Zielen aufrechterhalten wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage