Beschlussvorlage - BV/2020/393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1830/2020 vom 30.09.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalsschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht. Des Weiteren wird die Löschungsbewilligung erteilt für die in Abteilung II unter der lfd. Nr. 2 eingetragene „Auflassungsvormerkung aus bedingtem Wiederkaufsrecht für die Stadt Kröpelin; gemäß Bewilligung vom 02.12.1997, UR 1773/97, Notarin Tempel, eingetragen am 12.02.1999.“.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 5 Flurstück 138 Fläche: 685 m², Am Silberberg 8

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