29.10.2020 - 19 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1830/2020 vom 30.09.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalsschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht. Des Weiteren wird die Löschungsbewilligung erteilt für die in Abteilung II unter der lfd. Nr. 2 eingetragene „Auflassungsvormerkung aus bedingtem Wiederkaufsrecht für die Stadt Kröpelin; gemäß Bewilligung vom 02.12.1997, UR 1773/97, Notarin Tempel, eingetragen am 12.02.1999.“.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0