Beschlussvorlage - BV/2020/325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Wegebau Hundehagen – Gemarkungsgrenze Steffenshagen ist ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vorgesehen für das Jahr 2021 mit folgender Finanzierung:

Gesamtkosten:                                                                         620.370,25 EUR

beantragte Zuwendung 75 % der zuwendungsf. Ausgaben:   465.277,68 EUR

Eigenanteil:                                                                              155.092,57 EUR

 

zu stellen.

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Sachverhalt

Für das Vorhaben wird erneut ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt, da ein Ablehnungsbescheid zum Antrag aus dem Jahr 2019 vorliegt wegen fehlender Haushaltsmittel. Die Antragstellung muss bis zum 30.08.2020 erfolgen. Lt. Antragsformular wird der Beschluss der Stadtvertretersitzung zur Finanzierung des Vorhabens benötigt.

Das Vorhaben ist in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehen.

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.06.2020 wurde angereget, die Instandsetzung der Schadstelle vor der Ausbaustrecke mit in das Vorhaben aufzunehmen. Nach Rücksprache mit dem LK ROS , Zentrale Fördermittelstelle am 26.06.2020 ist das nicht möglich. Hierbei handelt es sich nicht um eine Verlängerung der Ausbaustrecke sondern um eine punktuelle Instandsetzung, die nicht förderfähig ist.

 

Es handelt sich bei dem Wegebau Hundehagen - Gemarkungsgrenze Steffenshagen um einen Weg mit Ortsverbindungsfunktion sowie als Zufahrt zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daher liegt eine intensive Inanspruchnahme durch landwirtschaftliche Fahrzeuge vor.

Die Trasse beginnt unmittelbar vor dem Ortsteil Hundehagen und verläuft bis zur Gemarkungsgrenze Steffenshagen. Die Trassenlänge beträgt 1.100 m.

Es ist die Fahrbahnverbreiterung des i. M. 3,80 m breiten Weges mit einem grundhaften Ausbau des Verbreiterungsbereiches als Asphaltbefestigung vorgesehen.

Die Asphaltdeckschicht der vorhandenen Fahrbahn wird abgefräst. Über die gesamte Fahrbahnbreite (5,50m) wird eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht. Dies entspricht dem Raumbedarf für zwei landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren) im eingeschränkten Begegnungsverkehr.

Die davor und dahinter verlaufende Fahrbahn weist eine Breite von 5,50 m auf. Für die Entwässerung der Verkehrsflächen sind die vorhandenen Straßenentwässerungsgräben zu profilieren.

 

 

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Anlagen

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