Beschlussvorlage - BV/2023/1184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 528/2023 vom 30.03.2023 des Notars Stavorinus, Fürstenwalde/Spree, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen für folgende Grundstücke

Gemarkung Kröpelin, Flur 5,

Teilfläche des Flurstückes 49, Größe ca. 2.634 qm

Teilfläche des Flurstückes 50, Größe ca. 139 qm

Teilfläche des Flurstückes 51, Größe ca. 177 qm

Teilfläche des Flurstückes 52, Größe ca. 273 qm

Teilfläche des Flurstückes 53, Größe ca. 118 qm

Teilfläche des Flurstückes 54, Größe ca. 30 qm

 

Gemarkung Kröpelin, Flur 4,

Flurstücke 265, Größe 6.205 qm

Teilfläche des Flurstückes 266, Größe ca. 1.961 qm

Teilfläche des Flurstückes 267, Größe ca. 15 qm

 

nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand:

Gemarkung Kröpelin, Flur 5,

Teilfläche des Flurstückes 49, Größe ca. 2.634 qm

Teilfläche des Flurstückes 50, Größe ca. 139 qm

Teilfläche des Flurstückes 51, Größe ca. 177 qm

Teilfläche des Flurstückes 52, Größe ca. 273 qm

Teilfläche des Flurstückes 53, Größe ca. 118 qm

Teilfläche des Flurstückes 54, Größe ca. 30 qm

 

Gemarkung Kröpelin, Flur 4,

Flurstücke 265, Größe 6.205 qm

Teilfläche des Flurstückes 266, Größe ca. 1.961 qm

Teilfläche des Flurstückes 267, Größe ca. 15 qm

 

Hinsichtlich der mitverkauften folgenden Flurstücke

Gemarkung Kröpelin, Flur 4

Flurstück 65/1, Größe 98 qm

Flurstück 78/1, Größe 127 qm

Flurstück 79/1, Größe 564 qm

Flurstück 80/1, Größe 194 qm

Flurstück 259, Größe 179 qm

Flurstück 260, Größe 1.285 qm

Flurstück 262, Größe 1.743 qm

Teilfläche des Flurstückes 264, Größe ca. 928 qm

gibt die Stadt Kröpelin keine Erklärung ab.

Dies sind städtische Grundstücke, die per Anhandgabevertrag zwar grundsätzlich zum Erwerb durch den Verkäufer zugestanden sind, aber ein entsprechender Kaufvertrag ist noch nicht erfolgt. Der Anhandgabevertrag lässt auch keine Möglichkeit zu, diese Grundstücke im Vorfeld durch den Verkäufer zu veräußern.

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