15.06.2023 - 33.5 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 528/2023 vom 30.03.2023 des Notars Stavorinus, Fürstenwalde/Spree, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen für folgende Grundstücke

Gemarkung Kröpelin, Flur 5,

Teilfläche des Flurstückes 49, Größe ca. 2.634 qm

Teilfläche des Flurstückes 50, Größe ca. 139 qm

Teilfläche des Flurstückes 51, Größe ca. 177 qm

Teilfläche des Flurstückes 52, Größe ca. 273 qm

Teilfläche des Flurstückes 53, Größe ca. 118 qm

Teilfläche des Flurstückes 54, Größe ca. 30 qm

 

Gemarkung Kröpelin, Flur 4,

Flurstücke 265, Größe 6.205 qm

Teilfläche des Flurstückes 266, Größe ca. 1.961 qm

Teilfläche des Flurstückes 267, Größe ca. 15 qm

 

nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0