Beschlussvorlage - BV/2023/1075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung

am 28.04.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Nach einem Abstimmungsprozess hat sich die Stadt mehrheitlich zur Wiederbelebung der Villa Baltic und einer touristischen Nutzung entschieden. Die Villa Baltic soll dazu auf den Flächen des ehemaligen Schwimmbades und dem entsprechenden Baufeld im rechtskräftigen B-Plan Nr. 16 von 2013 durch einen Hotelneubau und weitere touristische Einrichtungen ergänzt werden.

Eine zentrale Maßnahme dazu ist die Aufwertung des Baltic-Parks und die

Erhöhung des touristischen Potentials einschließlich der Verknüpfung mit den umgebenden

Einrichtungen wie Kolonnaden, Baltic-Platz, Hermannstraße usw.

Da, abweichend vom Aufstellungsbeschluss, für einen öffentlichen Veranstaltungssaal für

Kühlungsborn mit bis zu 500 Plätzen in einem separaten Untersuchungsverfahren ein Standort außerhalb des Hotelneubaus gefunden werden soll, umfasst der Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in einem ersten Abschnitt die Villa Baltic und das geplante Hotel mit touristischer Infrastruktur sowie zum Teil die neue Wendeanlage an der Ostseeallee, die bereits realisiert wurde und nicht mehr mit den Festsetzungen des ursprünglichen B-Planes Nr. 16 übereinstimmt.

Damit soll für die zentralen Nutzungen im Baltic-Park das Bauleitplanverfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung frühzeitig eingeleitet werden, um eine baldige Sanierung der Villa Baltic realisieren zu können.

Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird im beschleunigten Verfahren

gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Planung werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer

 

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