Beschlussvorlage - BV/2023/1073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz keine Bedenken hinsichtlich der 4. Änderung des F-Plans vom 06.10.2022.

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Sachverhalt

Die vorliegende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 45 „Kindertagestätte Radegast“ und Nr. 46 „Gemeindliche Infrastruktur Heiligenhagen“ notwendig.

Die Gemeinde Satow verzeichnet einen Einwohnerzuwachs u.a. durch die Entwicklung von Eigenheimgebieten auf der Grundlage von Bebauungsplänen, die in jüngster Vergangenheit aufgestellt wurden. In der Gemeinde Satow steigt daher u.a. der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten.

In Radegast ist die Errichtung einer Kindertagesstätte mit mindestens 42 Plätzen in

Krippe und Kindergarten auf der bisherigen, gemeindeeigenen Sportplatzfläche geplant. Die davon nördlich gelegenen Flächen sollen weiterhin als Festplatz für gemeindliche Aktivitäten genutzt werden.

In Heiligenhagen ist ebenfalls der Neubau einer Kindertagesstätte mit mindestens

42 Plätzen in Krippe und Kindergarten vorgesehen. Dazu bietet sich ein Teil der gemeindeeigenen Sportplatzfläche südlich der Landesstraße 10 an. Das große Spielfeld soll erhalten bleiben. Die daran südwestlich angrenzende Bolzplatzfläche soll diese neuen Infrastruktureinrichtungen aufnehmen.

Für die planungsrechtliche Regelung und somit als Voraussetzung für die Umsetzung der Vorhaben wird die Aufstellung der o.g. Bebauungspläne notwendig, da die Flächen derzeit als Außenbereich zu beurteilen sind. Um die planungsrechtlichen Ziele der Bebauungspläne Nr. 45 und Nr. 46 umzusetzen, muss auch der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan parallel geändert werden. Derzeit sind Grünflächen, Sportplatzflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

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Anlagen

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