Beschlussvorlage - BV/2022/1021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden bzw. der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der dazugehörigen Begründung sowie des VEP, des Umweltberichts und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und dem Blendgutachten wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen.
  2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.
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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brusow“ beschlossen und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021 aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurde durchgeführt. Stellungnamen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf lag in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurde durchgeführt. Stellungnamen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist in der der Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechende den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

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Anlagen

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