Beschlussvorlage - BV/2022/991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag der VOSS Energy GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke 2 (Tlf.), 3 (Tlf.), 4, 9 (Tlf.), 67, 68, 70 und 71 sowie Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 42 (Tlf.), 44, 45, 46 (Tlf.) und 47 (Tlf.).

 

  1. Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Sachverhalt

Im Auftrag der Initiatoren plant die VOSS Energy GmbH die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage (PVA) im Bereich des Ortsteiles Schmadebeck entsprechend er Kartendarstellung. Teile der geplanten Anlage befinden sich außerhalb der gemäß Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016) vorgesehenen Korridore, so dass ein sog. Zielabweichungsverfahren vorzusehen ist.

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Anlagen

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