17.10.2022 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "PVA Schm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Schmadebeck
- Gremium:
- Ortsrat Schmadebeck
- Datum:
- Mo, 17.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Wortprotokoll
Herr Steffen Gäde von der Firma VossEnergie stellte durch BeamerVortrag den beabsichtigten Bau der PVA Schmadebeck, Bebauungsplan Nr. 5, vor. Etwa 50 ha sollen im Bereich der Kieskuhle 1 der Firma Werges mit einer PVA ausgestattet werden. Bedenken kamen auch hier bezüglich der SIchtbarkeit. Diese ist auf keinen Fall gewünscht. Herrr Gäde schilderte, dass seitens der Firma VossEnergie dieser Sichtschutz gewährleistet sei. Im Übrigen werden ohnehin nur 30 ha mit einer solchen Anlage bebaut werden. Sein Vortrag war ausführlich
und nachvollziehbar.
Beschluss
Beschluss:
Dem Antrag der VOSS Energy GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke 2 (Tlf.), 3 (Tlf.), 4, 9 (Tlf.), 67, 68, 70 und 71 sowie Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 42 (Tlf.), 44, 45, 46 (Tlf.) und 47 (Tlf.).
- Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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