Beschlussvorlage - BV/2022/919

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Abschnitt im Sachverhalt

 

„Baurecht für die geplanten Wohnbauflächen soll durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

Zulässig sind

1. Wohngebäude,

2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und

3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

 

Ausnahmsweise zugelassen werden sollen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen. Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen nicht zugelassen werden.“

 

soll im 2. Teil geändert werden in

 

„Ausnahmsweise zugelassen werden sollen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen.

 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen nicht zugelassen werden.“

 

Zusätzlich einfügen:

 

Darüber hinaus werden keine Ferienwohnungen erlaubt.

 

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Sachverhalt

Das Wohngebiet soll möglichst viel Zuwachs an Familien mit Kindern bringen. Insofern ist die Verwendung für Urlaubs- und sonstige Beherbergungszwecke kontraproduktiv.

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Anlagen

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