Informationsvorlage - BV/2022/814

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ortslage Hundehagen liegt an der Gemeindestraße von Kröpelin nach Steffenshagen. Die Straße ist als zwischenörtliche Verbindung ein wichtiger Bestandteil des Straßen- und Wegenetzes der Stadt Kröpelin. Es handelt sich um eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Die zu planende Baustrecke stellt als Lückenschlussmaßnahme ein Teilstück der Verbindung zwischen der Landesstraße 122 in Kröpelin und der Kreisstraße DBR 3 in Steffenshagen dar.

 

Die beiden Straßenabschnitte zwischen Kröpelin und Hundehagen als BA1 sowie der Gemarkungsgrenze Kröpelin und Steffenshagen als BA3 wurden in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut. Dabei sind der Ausbau der BA1 im Jahre 1999 über in einer GVFG und des BA3 im Jahre 2010 über KomStraBau in einer Breite von 5,50 m gefördert worden.

 

Dieser dazwischenliegende Straßenabschnitt beginnt kurz vor der Forstsiedlung des OT Hundehagens und endet an der Gemarkungsgrenze Kröpelin/Steffenshagen. Die Länge des zu betrachtenden Bauabschnittes beträgt 1.056 m.

 

Die Fahrbahn wird grundhaft ausgebaut, ebenso die Zufahrten zu den bebauten Grundstücken und zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Fahrbahn und Zufahrten sind zu asphaltieren. Im Baubereich befinden sich zwei Bushaltestellen, die nach den Vorgaben des Landkreises Rostock neu angeordnet werden.

Innerhalb der Forstsiedlung und des Seeblicks des Ortsteils Hundehagen als Siedlungsbereiche (Weiler) wird zur Wasserführung nordwestliche bzw. südöstlich der Fahrbahn auf einer Länge von 173 m bzw. 49 m eine Rundbordreihe mit einer zweireihigen Betonpflasterrinne vorgesehen. In diese Pflasterrinne sind Straßenabläufe mit Anschluss an die Vorflut zu setzen. Die geplante Breit der Fahrbahn beträgt 5,50 m.

 

Nach einem Vor-Ort-Termin mit rebus am 07.04.2022 werden die Standorte der Bushaltestellen verlegt. Die Pläne werden derzeit vom Planungsbüro erarbeitet.

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Anlagen

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