Beschlussvorlage - BV/2022/991-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "PVA Schmadebeck"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag der VOSS Energy GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke 2 (Tlf.), 3 (Tlf.), 4, 9 (Tlf.), 67, 68, 69 (Tlf.), 70, 71 und 72 (Tlf.), Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 18/1 (Tlf.), 36 (Tlf.), 37 (Tlf.), 38 (Tlf.), 39 (Tlf.), 40/1 (Tlf.), 41, 42 (Tlf.), 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 60 sowie Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstücke 349/2, 350, 351/2 und 357 (Tlf.).
- Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Im Auftrag der Initiatoren plant die VOSS Energy GmbH die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage (PVA) im Bereich des Ortsteiles Schmadebeck entsprechend er Kartendarstellung. Teile der geplanten Anlage befinden sich außerhalb der gemäß Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016) vorgesehenen Korridore, so dass ein sog. Zielabweichungsverfahren vorzusehen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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23,4 kB
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