25.10.2022 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "PVA Schm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dankert stellte den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, um mit den Fraktionsvorsitzenden zu beraten.

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Beschluss

Beschluss:

 

Dem Antrag der VOSS Energy GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke 2 (Tlf.), 3 (Tlf.), 4, 9 (Tlf.), 67, 68, 69 (Tlf.), 70, 71 und 72 (Tlf.), Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 18/1 (Tlf.), 36 (Tlf.), 37 (Tlf.), 38 (Tlf.), 39 (Tlf.), 40/1 (Tlf.), 41, 42 (Tlf.), 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 60 sowie Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstücke 349/2, 350, 351/2 und 357 (Tlf.).

 

  1. Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage