Beschlussvorlage - BV/2022/812

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Herr Karl Stütz, Mögglinger Straße 3, 73540 Heubach, beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der ehemaligen LPG-Stallanlagen. Grundlage bildet die Vorzugsvariante des Ortsrates Altenhagen vom 09.08.2021 zum Flächennutzungsplan – Erweiterung Mischgebiet einzeilig entlang der Straße, Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 umfasst folgende Grundstücke:

  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 300 (teilweise)
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 299 (teilweise)
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 53/3
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 28/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 51/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 48/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 51/3
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 2, Flurstück 3

 

Die anfallenden Planungskosten und alle damit einhergehenden Kosten für Untersuchungen, Gutachten werden von Herrn Stütz getragen.

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Anlagen

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