Beschlussvorlage - BV/2020/395
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin "Kröpelin - Am Brusower Weg"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Vorberatung
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19.10.2020
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.10.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“ am östlichen Rand der Stadt Kröpelin.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 83.500 m² großen Fläche gemäß beigefügter Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“.
- Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung
- Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Die Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
In der Stadt Kröpelin besteht eine anhaltend große Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen.
Prädestiniert dafür ist die rund 83.500 m² große Fläche gemäß Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ gelegen am östlichen Rand des Ortes Kröpelin, südlich und nördlich der Straße Brusower Weg.
Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive, relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden.
Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein, da sowohl die straßenbegleitende Bebauung die Ortslage abrundet, und ebenso im Norden des Brusower Wegs sich die Bebauung ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzt.
Für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 ist im ersten Schritt der Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Die als Anlage beigefügte Abbildung „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ zeigt die Lage und die geplante Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 15.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,6 kB
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