19.10.2020 - 6 Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin "Kröpel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schmidt führt aus, dass in der Stadt Kröpelin eine anhaltend große Nachfrage

nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern besteht.

Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen.

Prädestiniert dafür ist die rund 83.500 m² große Fläche gemäß Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ gelegen am östlichen Rand des Ortes Kröpelin, südlich und

nördlich der Straße Brusower Weg. Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im

Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines

Bebauungsplanes erforderlich ist. Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive,

relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage

nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden. 

Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein, da sowohl die straßenbegleitende Bebauung die Ortslage abrundet, und ebenso im Norden des

Brusower Wegs sich die Bebauung ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzt. Für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 15 ist im ersten Schritt der Aufstellungsbeschluss erforderlich. Eine

Kostenbeteiligung des Investors am Ausbau des Brusower Weges ist anzustreben.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“ am östlichen Rand der Stadt Kröpelin.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 83.500 m² großen Fläche gemäß beigefügter Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“.
  • Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung
  • Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Die Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage