Beschlussvorlage - BV/2020/197-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan Stadt Kröpelin Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sylvia-Marina Kühl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV/2020/197.
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2020 und den Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2020.
Sachverhalt
Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 26.03.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
7.520.100 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
8.113.600 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
7.091.700 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von |
7.204.600 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-112.900 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.386.600 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
3.683.100 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-1.296.500 EUR |
festgesetzt
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 316 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 330 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 26,500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
546.580 EUR |
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2. Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
3.865.055 EUR |
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3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
28.232.283 EUR |
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Kröpelin, den __.__.2020 Gutteck
Bürgermeister
Siegel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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725,2 kB
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