Beschlussvorlage - BV/2020/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Anregungen, Hinweise und Bedenken. 

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Sachverhalt

Von der Gemeinde Reddelich liegt die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 für die Freiflächen-Photovoltaikanlage in Reddelich zur Stellungnahme vor.

 

Die Gemeinde Reddelich beabsichtigt die Förderung und Entwicklung regenerativer Energien im Gemeindegebiet. Für die Flächen des Flurstücks 38/2 der Gemerakung Reddelich, Flur 2, wurde der Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes / vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an die Gemeinde gerichtet. Bei der beantragten Fläche handelt es sich um eine Fläche, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung für die Ortslage Reddelich liegt. Es handelt sich um eine Fläche, die sich südlich der Bahnlinie und östlich der Glashäger Straße befindet.

 

Innerhalb des Plangebietes wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energie – Solarpark“ das der Unterbringung von Solarmodulen in Schrägaufstellung sowie den zugehörigen technischen Vorkehrungen und Einrichtungen dient, festgesetzt.

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Anlagen

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