Beschlussvorlage - BV/2025/1752

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 577/25 vom 25.09.2025 des Notars Joachim Kukral, Leipzig, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Boldenshagen, Flur 1, Flurstück 14/2, Größe 489 m²

                             ½-Miteigentumsanteil

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