25.11.2025 - 11.1 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 577/25 vom 25.09.2025 des Notars Joachim Kukral, Leipzig, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil: