Beschlussvorlage - BV/2025/1703
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarkung Detershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Nancy Baumgart
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.07.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 650/2025 vom 22.05.2025 der Notariatsverwalterin Laura Henn, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.
Sachverhalt
Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 1, Flurstück 12, Größe 16.711 m², Flur 2, Flurstück 33, Größe 71.286 m², sowie jeweils 1/147 Anteil an Gemarkung Detershagen, Flur 1, Flurstück 75, Größe 124.427 m² und Flurstücke 176, 177, 223, 225, 243, 245, Größe insgesamt 296.899 m² und Flurstücke 246, 179, 186, Größe 10.550 m², 10.794 m², 9.798 m²
Hinweis:
Auf dem Flurstück 75 der Flur 1, Gemarkung Detershagen, liegt ein Teil des Weges zwischen Detershagen und Kröpelin (Duggenkoppel). Es könnte die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Betracht kommen.
