Beschlussvorlage - BV/2025/1703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 650/2025 vom 22.05.2025 der Notariatsverwalterin Laura Henn, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 1, Flurstück 12, Größe 16.711 m², Flur 2, Flurstück 33, Größe 71.286 m², sowie jeweils 1/147 Anteil an Gemarkung Detershagen, Flur 1, Flurstück 75, Größe 124.427 m² und Flurstücke 176, 177, 223, 225, 243, 245, Größe insgesamt 296.899 m² und Flurstücke 246, 179, 186, Größe 10.550 m², 10.794 m², 9.798 m²

 

Hinweis:

Auf dem Flurstück 75 der Flur 1, Gemarkung Detershagen, liegt ein Teil des Weges zwischen Detershagen und Kröpelin (Duggenkoppel). Es könnte die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Betracht kommen.

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