Beschlussvorlage - BV/2025/1681

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: C 83/2025 vom 12.03.2025 des Notars Dr. Lorenz Claussen, Berlin, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstücke 197/8 und 198/7, Größe 1.189 m² und 258 m²

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Anlagen

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