Beschlussvorlage - BV/2025/1636

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die ausgearbeitete Anlagenrichtlinie.

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Sachverhalt

Gemäß § 56 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit § 19a GemKVO Doppik ist die Gemeinde angehalten, Gelder möglichst sicher anzulegen.

Gefordert wird in § 56 Abs. 2 Satz 4 KV M-V das diese Regelung über eine Anlagenrichtlinie erfolgt.

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Anlagen

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