06.05.2025 - 8 Anlagenrichtlinie

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zur Kenntnisnahme:

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Beschluss

Gemäß § 56 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit § 19a GemKVO Doppik ist die Gemeinde angehalten, Gelder möglichst sicher anzulegen.

Gefordert wird in § 56 Abs. 2 Satz 4 KV M-V das diese Regelung über eine Anlagenrichtlinie erfolgt. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die ausgearbeitete Anlagenrichtlinie in der Sitzung am 03.04.2025 beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage