Beschlussvorlage - BV/2024/1374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass zum Kaufvertrag UR-Nr.: K 11/2024 vom 26.02.2024 der Rechtsanwälte und Notare MOCK, Berlin, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 3, Flurstück 153, Größe 711 m²

 

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