20.03.2024 - 9.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass zum Kaufvertrag UR-Nr.: K 11/2024 vom 26.02.2024 der Rechtsanwälte und Notare MOCK, Berlin, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0