Beschlussvorlage - BV/2024/1343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Reddelich hat am 28.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Betreutes und barrierefreies Wohnen am Ortszentrum“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst.

 

Die Grundlage für die Entwicklung des Standortes bildet das städtebauliche Gesamtkonzept für den Standort. Neben der Entwicklung eines Standortes für betreutes Wohnen besteht die gemeindliche Zielsetzung in der Errichtung einer Kindertagesstätte an der B105. Hierbei handelt es sich um einen zentral gelegen Standort innerhalb Gemeinde. Das städtebauliche Ziel besteht im Weiteren in der Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Wohnungen im Segment des Mietwohnungsbaus und hier für den vordringlichen Bedarf im Rahmen des betreuten Wohnens. Damit soll der Bedarf an Wohnungen für das betreute Wohnen für die Gemeinde gesichert werden. Eine Verbindung mit zusätzlichen Angeboten der Pflege und Betreuung sind denkbar und können berücksichtigt werden.

 

Erklärtes Ziel der Gemeinde ist es, mit diesen Einrichtungen die Bevölkerungsentwicklung stabil zu halten. Die Entwicklung des Wohnens in dem sich anschließenden Bereich wird zunächst nachrangig gesehen und ist auf die lang- und mittelfristige Entwicklung der Gemeinde ausgerichtet. Die Wohnbauflächenentwicklung wird auf den Hauptort der Gemeinde gelegt.

 

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