Beschlussvorlage - BV/2023/1268
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Zusammenarbeit in der touristischen Modellregion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus
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Kenntnisnahme
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25.10.2023
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22.11.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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16.11.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stimmt grundsätzlich der Fortsetzung der Zusammenarbeit in der Modellregion bis zum 31.12.2024 zu.
- Die Stadtvertretung stimmt der Beauftragung des Verbandes Mecklenburgische Ostseebäder e.V. mit dem Betrieb der Gästekartenplattform in 2024.
- Die Stadtvertretung beschließt die Kosten gemäß Kostenaufteilungsmodell 2024 im Haushalt 2024 einzuplanen. Eine Kostenübernahme für das Jahr 2024 wird erklärt.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Verbandes Mecklenburgische Ostseebäder e.V. für den Betrieb der Gästekartenplattform zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Das geförderte Projekt Modelregion Ostseeküste endet am 31.12.2023. Die Kommunen haben sich dazu entschlossen, das Projekt auch im Jahr 2024 weiterzuführen. Organisatorische Grundlage ist die sogenannte Küstenkarte, der elektronische Nachweis der Kurkarte, welche relevante Informationen dem Gast ausspielt und ein Mehrwert im Urlaub darstellen soll. Im Rahmen der Modellregion waren die Lizenzkosten gefördert und eine Person hat sich um die Pflege der Daten gekümmert.
Des Weiteren wird aktuell noch im Rahmen des Projektes Modellregion Ostseeküste ein Gutachten zur Entwicklung als Modellregion erarbeitet. Um dies im nächsten Jahre noch fortführen zu können, entstehen entsprechende Kosten.
Na umfänglicher Abstimmung zwischen den Bürgermeistern wurde folgendes Vereinbart.
- Anrechnung der Einwohner im Kostenaufteilungsmodell mit 28 Übernachtungen
- Abrechnung gemäß Übernachtungen
Des Weiteren wurden folgende Eckpunkte für den zu erstellenden Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Gemeinden und dem VMO abgestimmt:
- Erstellung von Einzelverträgen zwischen Gemeinden und VMO
- Befristung des Vertrages auf 1 Jahr (01.01.-31.12.2024)
- Halbjährliche Abrechnung der Kosten durch den VMO
- Keine Spitzabrechnung am Ende des Jahres hinsichtlich Einwohner- und Übernachtungszahlen
- Relevante Kostenreduzierungen von mehr als 3 % im Vergleich zur jetzigen Planung werden entsprechend des Aufteilungsschlüssel am Ende des Jahres zurückverteilt
Der Geschäftsbesorgungsvertrag wird aktuell erarbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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113,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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250 kB
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