Beschlussvorlage - BV/2023/1266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 28.09.2023 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ gebilligt.

 

Aufgrund der Stellungnahmen der vorgenommenen Änderungen, insbesondere durch die Veränderung der Baugrenzen und des Geltungsbereiches sowie dem neu erarbeiteten wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, muss der Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden.

 

Das Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 50 besteht in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um die Neuerrichtung des Lebensmittel-Vollsortimenters auf einer vergrößerten Fläche mit einer Verkaufsraumfläche von 1700 m² statt bisher 783 m² vorzubereiten. Damit möchte die Stadt darauf reagieren, dass die bisherigen Kapazitäten sowohl der Verkaufsraumfläche als auch des Stellplatzangebotes nicht mehr ausreichen. (s. Lageplan)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...