Beschlussvorlage - BV/2023/1254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen - Hof“ sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen - Hof“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 18 dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen - Hof“ beschlossen.

Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll die bereits vorhanden Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll die Wohnbebauung für eine Errichtung von Einfamilienhäusern ergänzt werden.

Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung im Juli/August 2023 mussten lediglich noch Baugrenzen im nordöstlichen Bereich der Altanlagen sehr geringfügig verschoben werden aufgrund der angrenzenden Schutzgebiete. Weitere wesentliche Einwände erfolgten nicht. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die vorliegende Genehmigungsfassung stellt nun ein abgestimmtes Konzept dar.

Da der Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin noch nicht wirksam ist, muss der Bebauungsplan Nr. 18 vom Landkreis Rostock genehmigt werden.

 

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Anlagen

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