Beschlussvorlage - BV/2021/692

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 818/2021 vom 09.09.2021 der Notarin Körner ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Groß Siemen, Flur 2, Flurstück 24, Größe 967 m²

Loading...