Beschlussvorlage - BV/2021/558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag vom 01.04.2021 UR-Nr. 798/2021, Grundbuch von Kröpelin, Blatt 13334, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 2, Flurstück 18/1, Größe 907 m²

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