Beschlussvorlage - BV/2021/468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Abschluss des 1. Änderungsvertrages zur verbindlichen Reservierung einer Ökokontomaßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Kröpelin.

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Sachverhalt

Unter der BV/2019/138 hat die Stadtvertretung Kröpelin am 07.11.2019 den Abschluss eines Vertrages über die verbindliche Reservierung einer Ökokontomaßnahme mit der eno energy GmbH beschlossen.

 

Der v. g. Vertrag umfasst den Ausgleich für die Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet Brusow. Insbesondere betrifft dies die bereits in Betrieb befindliche WEA 3, die genehmigte WEA 4 und die im Genehmigungsverfahren befindliche WEA 5.

 

Ende August hat ein Vor-Ort-Termin (VOT) zwischen der eno und der UNB und der Landesforst stattgefunden, um die von den Behörden beauflagten Realkompensationen, z. B. tatsächliche Pflanzmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs abzustimmen. Diese Realkompensationen sind neben dem Ökokonto maßgebend für die vollumfängliche Ausgleichsbilanzierung der WEA. Bei diesem VOT wurde von der UNB eine Maßnahme für die WEA 3 als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Somit würden die für diese Maßnahme angedachten Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) entfallen. Diese sollen mit dem Ökokonto Altenhagen (LRO-064) ausgeglichen werden.

 

Im Verfahren zur WEA 4 wurde ein Konfliktpotenzial mit dem Greifvogel Rohrweihe festgestellt. Um diese Problematik zu lösen, muss eine relativ aufwendige Multikompensationsmaßnahme hergestellt werden (Vernässung, Erdaushib, hydrologische Betrachtung, etc.) Durch diesen Aufwand ist der komplette Ausgleich für die WEA 4 gewährleistet und die Ökopunkte werden dann nicht benötigt.

 

Für die geplante WEA 5 möchte die eno einen Teil der verbleibenden Punkte aufnehmen.

Ein Teil der Ökopunkte werden vorerst nicht genutzt und stehen der Stadt zur freien Verfügung.

 

Um das Ganze etwas übersichtlicher zu übermitteln hier eine Auflistung:

A14 beschreibt das Ökokonto Altenhagen LRO-064, A2-A8 sind geplante Realkompensationsmaßnahmen.

 

Alt:

WEA 3 benötigt KFÄ insgesamt

 

128.956,00

verwendete A+E Maßnahmen

A2

11.890,00

 

A3

8.730,00

 Fällt raus

A8

21.350,00

 

A14 - Ökokonto

87.326,00

 

 

129.296,00

 

Neu:

WEA 3 benötigt KFÄ insgesamt

 

128.956,00

verwendete A+E Maßnahmen

A2

11.890,00

 

A3

8.730,00

 

A14 - Ökokonto

108.336,00

 

 

128.956,00

 

Die 108.336 KFÄ sollen kurzfristig vom Ökokonto abgebucht werden. Dazu ist der Abschluss des 1. Nachtrages erforderlich Für die Stadt würde es demnach (nach Abschluss des 1. Nachtrags und mit Abbuchung der Ökopunkte/ Rechnungsstellung) bedeuten, dass kurzfristig für WEA 3 325.008,00 € netto bzw. 386.759,52 € brutto gezahlt würden.

 

Alt:

WEA 4 benötigt KFÄ insgesamt

 

65.412,00

verwendete A+E Maßnahme

A14 - Ökokonto

65.412,00

 

Neu:

WEA 4 benötigt KFÄ insgesamt

 

65.412,00

Rohrweihe

RW

66.381,00

 

Diff. Überkomp.

969,00

 

Für WEA 4 entfällt das Ökokonto vollständig, aus diesem Grund würde WEA 4 nun aus dem Vertrag herausgenommen werden.

 

WEA 5 benötigt KFÄ insgesamt

 

68.077,00

verwendete A+E Maßnahme

A1

36.610,00

 

A5

5.485,00

 

A7

20.190,00

 

 

62.285,00

fehlende KFÄ über Ökokonto

A14 - Ökokonto

5.792,00

 

 

68.077,00

 

WEA 5 wird nun mit einer Anzahl von 5.792 KFÄ in den 1. Nachtrag aufgenommen. Dies entspricht einer Vergütung 17.376,00 € netto bzw. 20.677,44 € brutto. Diese würden mit Baubeginn, voraussichtlich im 3. Quartal 2021, abgebucht werden.

 

Für das Ökokonto Altenhagen (LRO -064) verbleibt ein Restbetrag von 38.610 KFÄ:

 

Gesamtverfügbarkeit A 14

152.738,00

WEA 3

108.336,00

WEA 5

5.792,00

Benötigte Ökopunkte

114.128,00

Diff.

38.610,00

 

Über diese Punkte könnte die Stadt nun frei verfügen. Die eno bietet an, dass eine Reservierung der Punkte übernommen wird. Allerdings kann derzeit keine Zeitschienen definieren werden, wann diese KFÄ genutzt werden würden.

 

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