Beschlussvorlage - BV/2021/463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 2082/2020 v. 17.12.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow Flur 1 Flurstücke 330, 326/3, 1/44 Anteil an 162, 262, 265, 290, 292, 378/2 

                           Größe: 2.738 m², 82.222 m², insgesamt 314.580 m²

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