Beschlussvorlage - BV/2020/456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 1388/2020 v. 07.12.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 54/7 mit der Fläche von 306 m²

                             Gemarkung Kröpelin Flur   5 Flurstück 260 mit der Fläche von 171 m²

 

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