Beschlussvorlage - BV/2020/455

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 1343/2020 v. 27.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 3 Flurstücke 188/2, 272/7 mit den Flächen von 437 m², 99 m²

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=654&TOLFDNR=4377&VOLFDNR=654&selfaction=print