Beschlussvorlage - BV/2020/454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 1334/2020 v. 26.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow Flur 1 Flurstücke 378/6 mit der Fläche von 4.735m²

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