Beschlussvorlage - BV/2020/454

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 1334/2020 v. 26.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow Flur 1 Flurstücke 378/6 mit der Fläche von 4.735m²

Loading...