Beschlussvorlage - BV/2020/451

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1905/2020 v. 20.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow Flur 1 Flurstücke 226/9, 226/11, 227/5, 226/13, 227/13  mit den Flächen von 1.258 m², 63 m², 2.178 m², 138 m², 580 m²

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