Beschlussvorlage - BV/2020/450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 1324/2020 v. 24.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 5 Flurstücke 313, 311/2, 311/1 mit den Flächen von 219 m², 59 m², 1 m²

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