Beschlussvorlage - BV/2020/444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

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Sachverhalt

Die GP Günter Papenburg AG, NL Baustoffe Nord beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage. Der geplante Anlagenstandort befindet sich auf dem Gelände des Sandtagebaus Kröpelin 2, in dem aktuell die Gewinnung von Sanden und Kiesen sowie die Einlagerung von unbelasteten Böden erfolgen. Für die Bauschuttrecyclinganlage sollen Flächen genutzt werden, auf denen die bergbauliche Nutzung und die Bodeneinlagerung abgeschlossen ist. Mit der Anlage soll eine Durchsatzmenge an zu behandelnden Materialien von jeweils 14.500 t im Jahr realisiert werden. Es werden Lagerflächen von jeweils 14.500 t Einsatzstoffe (Input) und Produktstoffe (Output) vorgehalten.

 

Aufgabenstellung des Nachtrages des Schalltechnischen Nachweises

Im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens war der schalltechnische Nachweis zu erbringen, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb der geplanten Anlage keine unzulässigen Geräuschimmissionen auf die Nachbarschaft einwirken. Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen war nach der TA-Lärm vorzunehmen.

Auf der Grundlage der Stellungnahme der Stadt Kröpelin zum Antrag auf Genehmigung einer Bauschuttrecyclinganlage (Neuanlage) wurden die Immissionsorte

 

IO7 AWO Seniorenzentrum Am Wedenberg

IO8 KITA Am Hohlweg

IO9 Wohngebiet „Schönbusch“ OT Jennewitz

 

ergänzt und die Gebietseinstufung der maßgebenden Immissionsorte gemäß Vorgabe des Bauamtes geändert.

 

Gemäß Stellungnahme des Bauamtes sind die Wohngebäude im Gebiet „Neue Reihe“ und der „Straße des Friedens“ (Immissionsorte IO4, IO5 und IO6) nicht als Allgemeines Wohngebiet, sondern als Reines Wohngebiet einzustufen.

Im Gebiet „Am Hohlweg“ waren das Alten- und Pflegeheim (IO7) und die KITA (IO8) zu ergänzen. Ebenso wurde das Wohngebiet „Schönbusch“ (IO9) im Ortsteil Jennewitz zusätzlich als maßgebender Immissionsort aufgenommen.

Die Gebietseinstufung von Immissionsort IO3, an dem eine Mutter-Kind-Einrichtung betrieben wird, wurde von Mischgebiet zu Allgemeines Wohngebiet geändert.

Die Gebietseinstufungen der Immissionsorte IO1 und IO2 wurde von Gewerbegebiet zu Mischgebiet geändert.

Die Schallausbreitungsrechnung erfolgte im Basisgutachten GP1195/17 und im 1. Nachtrag GP1195/17-01 unter Mitwindbedingungen (ungünstigste Schallausbreitung). Im vorliegenden 2. Nachtrag erfolgte auf Forderung des Auftraggebers die Schallausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung des Meteorologie-Faktor c0.

 

Übersicht der Immissionsorte

 

IO1 – Wohngebäude Hundehäger Weg

IO2 – Wohngebäude Hundehäger Weg 3

IO3 – Mutter-Kind-Einrichtung Kühlungsborner Chaussee

IO4 – Wohngebäude Hundehäger Weg 1

IO5 – Wohngebäude Straße des Friedens 33-35

IO6 – Wohngebäude Neue Reihe 24

IO7 – AWO Seniorenzentrum Am Wedenberg

IO8 – KITA Am Hohlweg

IO9 – Wohngebiet „Schönbusch“ im Ortsteil Jennewitz

 

Lage der Anlage

Der Standort der geplanten Bauschuttrecyclinganlage befindet sich in der Gemarkung Kröpelin, Flur 3. Es werden Teile der Flurstücke 24/1, 27/1, 28/2, 29/4, 29/5 und 29/6 beansprucht, die sich in der Verfügungsberechtigung der GP Günter Papenburg AG befinden. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhabensstandort betreibt die Fa. Erdbau, Abbruch, Kiesgewinnung Thomas Bottin weiterhin den Sandtagebau Kröpelin 2 unter Bergrecht.

 

Die Lage des Anlagenstandortes wird wie folgt begrenzt:

 

-          Im Nordwesten und Südosten durch ehemals bergbaulich beanspruchte Flächen und daran anschließend landwirtschaftliche Nutzflächen

-          Im Nordosten durch den aktiven Sandtagebau Kröpelin 2

-          Im Südwesten durch ehemals bergbaulich beanspruchte Flächen.

 

In südlicher Richtung befinden sich im Abstand von ca. 240 m ein landwirtschaftlicher Betrieb (Milchviehanlage) mit Biogasanlage und andere gewerbliche Nutzungen.

Die nächstgelegenen Wohngebäude (IO1 bis IO6) befinden sich in südöstlicher bis südwestlicher Richtung im Abstand zwischen ca. 396 m und 621 m.

 

Der Tagebau ist über die Ortsumfahrung Kröpelin der B 105 und davon abzweigend die Landesstraße L 11 und die Gemeindestraße zwischen Kröpelin und Hundehagen (Hundehäger Weg) zu erreichen. Vom Hundehäger Weg führt eine ca. 350 m lange Zufahrt zum Tagebau Kröpelin 2.

 

Beschreibung der Anlage

Gemäß Betriebsbeschreibung besteht die geplante Anlage aus folgenden Betriebseinheiten:

 

BE 1 – Annahme und Kontrollbereich

BE 2 – Zwischenlager Einsatzstoffe

BE 3 – Behandlungsanlage Abfall

BE 4 – Zwischenlager Recyclingmaterial (Produktstoffe)

BE 5 – Lager Störstoffe/Wertstoffe (Behälterstellfläche).

 

Im Bereich der Bauschuttrecyclinganlage werden 1 bis 2 Arbeitskräfte im Ein- bis Zweischichtsystem beschäftigt sein. Die Büro-, Sanitär- und Sozialeinrichtungen werden in Standard-Normcontainern auf dem Anlagengelände untergebracht. Feste bauliche Anlagen werden nicht errichtet. Entlang der südlichen Grenze des Betriebsgrundstückes in Richtung der Ortslage Kröpelin ist auf einer Länge von ca. 220 m die Errichtung eines ca. 3 m hohen Erdwalls aus unbelasteten vegetationsfähigen Böden vorgesehen.

 

Anlagenbetriebszeiten

Die Bauschuttrecyclinganlage wird werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr betrieben. Ein Nachtbetrieb sowie ein Betrieb an Sonn- und Feiertagen sind nicht vorgesehen. Der Jahresdurchsatz soll ca. 14.500 t betragen.

 

Ergebnis der Nachuntersuchung des Schalltechnischen Nachweises

Zu ermitteln waren die Gewerbelärmimmissionen, die beim Betrieb der geplanten Bauschuttrecyclinganlage und Erhöhung der Durchsatzmengen von 10.000 t auf 14.500 t im Jahr an den Immissionsorten IO1 bis IO9 entstehen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Die beim Betrieb der geplanten Bauschuttrecyclinganlage entstehende Zusatzbelastung liegt an den Immissionsorten IO1 bis IO9 unterhalb bis maximal in Höhe des Immissionsrichtwertes Tag. Am ehesten wird der Immissionsrichtwert Tag am Immissionsort IO7 erreicht. In den Beurteilungszeiträumen Tag; sonntags und Nacht entstehen aufgrund der auf den Tagzeitraum; werktags begrenzten Anlagenbetriebszeit keine Geräuscheinwirkungen durch die Bauschuttrecyclinganlage.

Die Anlagengeräusche werden maßgeblich durch die Immissionsbeiträge der Brech- und Siebanlagen bestimmt.

 

Die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung liegen bei der Berücksichtigung des Lärmschutzwalles teilweise um weniger als 6 dB(A) unterhalb des Immissionsrichtwertes Tag. Nach Nr. 3.2.1 der TA-Lärm „Prüfung im Regelfall“ war somit die Vorbelastung zu berücksichtigen und die Gesamtbelastung zu bestimmen.

 

  1. Für die Vorbelastung wurden die Gewerbelärmimmissionen des Sandtagebaus Kröpelin 2 und die der südlich zum Anlagenstandort gelegenen Biogasanlage berücksichtigt. Die Beurteilungspegel der Vorbelastung liegen um mindestens 6 dB(A) unterhalb des Immissionsrichtwertes Tag.

 

  1. Die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung liegen an den Immissionsorten IO1 bis IO6, IO8 und IO9 unterhalb bis maximal in Höhe des Immissionsrichtwertes am Tag. Ausgenommen ist der Immissionsort IO7 an dem der Immissionsrichtwert Tag um 1 dB(A) überschritten wird.

Zur Verminderung der Geräuschimmissionen am Immissionsort IO7 ist eine zusätzliche Abschirmung am Brecher der geplanten Bauschuttrecyclinganlage erforderlich. Die Abschirmung muss bei einem Abstand von 5 m zur Brecheranlage eine Höhe von mindestens 3,5 m und eine Länge von ca. 10 m aufweisen.

 

  1. Die beim Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage entstehenden Geräuschspitzen liegen an den Immissionsorten IO1 bis IO9 um mindestens 10 dB(A) unterhalb des Spitzenpegelwertes Tag. In der Nacht können aufgrund des auf den Tagzeitraum beschränkten Anlagenbetriebes Spitzenpegelereignisses ausgeschlossen werden.

 

  1. Durch den An- und Abfahrtverkehr der Bauschuttrecyclinganlage entstehen an den maßgebenden Immissionsorten IO1 und IO2 Verkehrslärmimmissionen, die mit Beurteilungspegeln bis Lr,Tag ≈ 54 dB(A) unterhalb des Immissionsgrenzwertes Tag für Misch-/Dorfgebiete von 64 dB(A) liegen. Im Sinne der TA-Lärm sind keine Maßnahmen zur Verminderung der Verkehrsgeräusche erforderlich.

 

 

 

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Anlagen

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