Beschlussvorlage - BV/2020/417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 2629/2020 v. 23.10.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 108/4 mit einer Fläche von 1.384 m²

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