Beschlussvorlage - BV/2020/381

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1692/2020 vom 09.09.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand. Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 1007, Rostocker Str. 61a, 188 m²

Loading...