Beschlussvorlage - BV/2020/378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt, die Maßnahme Hochwasserschutzmaßnahme verrohrter Stadtbach MK 2 und MK 4 erst nach Klärung der Förderung weiter voranzutreiben.

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Sachverhalt

Auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde am 07.05.2020 das Projekt vorgestellt. Mit dem Beschluss BV/2020/237 hat die Stadtvertretung die Notwendigkeit der Maßnahme und die Einstellung der Eigenmittel in Höhe von 720 T€ in Jahresscheiben in den Haushalt beschlossen.

 

Mit den Unterlagen der Vorplanung wurde fristgemäß zum 30.04.2020 ein Fördermittelantrag (Anmeldung) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres-Mecklenburg (StALUMM) gestellt. Die Maßnahme wird als grundsätzlich förderfähig eingeschätzt.

 

Das Landesministerium hat mit Mail vom 03.09.2020 mitgeteilt, dass das Budget der aktuell auslaufenden Förderperiode verplant ist.

 

Wann und in welchem Umfang die Förderung aus der neuen Förderperiode gestartet werden kann, ist zurzeit noch unklar. Ziemlich sicher ist die Verlängerung der Periode um ein Jahr, möglicherweise auch um zwei Jahre (für Zahlungen gilt dann weiterhin n+3). Das heißt aber auch, dass die neue Förderperiode entsprechend später beginnt.

Achtung: Bezahlungen von Rechnungen dürfen, wenn sie förderfähig sein sollen, nicht vor Beginn einer Förderperiode geleistet werden.

 

Bei Zeitraumverlängerung stehen ggf. weitere EU-Mittel zur Verfügung. Diese werden aber absehbar nicht ausreichen, um alle angemeldeten Vorhaben zu berücksichtigen.

 

Deshalb geht das Landesministerium momentan wie folgt vor:

  • Die Aufnahme von sog. Ersatzvorhaben auf die Projektlisten ist zurzeit nicht möglich. Bevorzugt ist die Finanzierung der bereits eingeplanten Vorhaben zu sichern.
  • Nachbewilligung für Hochwasserschutzvorhaben der Gemeinden/WBV infolge von Kostensteigerungen sind zurzeit nicht möglich.
  • Neue Hochwasserschutzvorhaben können zurzeit nicht eingeplant werden. Die StÄLU nehmen Anträge entgegen, brauchen diese aber bis auf Weiteres nicht im LM vorlegen.
  • Bei konzeptionellen Vorhaben ist ein Bewilligungsstand von ca. 12 Mio. EUR erreicht, ursprünglich vorgesehen war ein Budget von ca. 6 Mio. EUR. Neue konzeptionelle Vorhaben können daher und wegen der oben beschriebenen Situation nur noch in wenigen Fällen berücksichtigt werden.

 

Der Fördermittelantrag für die Maßnahme MK 2 und MK 4 liegt zwar beim StALUMM vor, wird dort aber nicht weiterbearbeitet.

 

Der Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ schlägt weitere Vorgehensweise vor:

Das beauftragte Planungsbüro ISH sollte die Planung bis zur Leistungsphase 4 fortsetzen. Als Ergebnis würde dann eine genehmigte technische Planung vorliegen, die dann umgesetzt werden könnte, sobald die finanziellen Mittel dafür abgesichert sind.

 

Bisher abgerufene Eigenmittel    66,8 T€

./. Ausgaben 2020                                                    60,6 T€

Verbleibende Eigenmittel           6,2 T€

 

Vorr. Ausgaben bis zur Genehmigungsplanung 2021 98,6 T€

./. noch vorhandene Eigenmittel aus 2020                           6,2 T€

Erforderliche Eigenmittel für 2021    92,4 T€

 

Für den Projektfortschritt bis zur genehmigten technischen Lösung sind dementsprechend für das Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 92,4 T€ erforderlich. Diese Ausgaben sind nach der aktuellen Aussage des LM dann nicht förderfähig.

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