Beschlussvorlage - BV/2020/338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 727/2020, vom 09.07.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz M-V, § 22, sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 704, Fläche: 718 m²

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