Beschlussvorlage - BV/2020/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für Planungsleistungen erfolgt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung PSK 541000-5200-785320 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) / Straßen Maßnahme 145 Gehwegausbau Wismarsche Straße i. H. v. 10.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln. 

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Sachverhalt

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach LEFDRL M-V wurde 2019 abgelehnt, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Grundlegende Fördervoraussetzungen, d.h. Planungsunterlagen sind nicht vorhanden. 

Mit Beschluss STV 482-38/2019 v. 02.05.2019 erfolgte die Planungsauftragsvergabe an die ROGA Ingenieurbüro GmbH, Rostock mit der Ergänzung, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit vorzusehen.

Im HHP 2020 ist kein Ansatz vorhanden, im HHP 2021 sind 148.000 EUR vorgesehen. 

Eine Rücksprache mit dem LFI am 11.06.2020 ergab, dass für die Förderperiode bis 2020 finanzielle Mittel nicht mehr vorhanden sind.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.06.2020 wurde angeregt, für die STVS am 03.09.2020 einen Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 10.000 EUR für Planungsleistungen vorzusehen. Nach Erarbeitung und Vorlage der Planungsunterlagen ist dann eine grundlegende Fördervoraussetzung gegeben.

In Rücksprache mit dem LFI ist im Dezember 2020 zu erfragen ob eine mögliche Förderperiode nach dem Jahr 2020 aufgelegt wird mit einer neuen LEFDRL. Dann ist ein erneuter Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen. 

 

 

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Anlagen

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