Beschlussvorlage - BV/2020/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag

UR 957/2020, vom 15.06.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Diedrichshagen Flur 1, Flurstück 169/8, mit TF 1.049 m²

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